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BGH, 25.04.1961 - I ZR 90/59 |
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Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - I ZR 90/59
Wenngleich es bei der Auslegung eines Patents und bei der Ermittlung seines Erfindungsgegenstandes in der Regel nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Erfinders, sondern auf seinen aus der Patentschrift zu entnehmenden objektivierten Willen ankommt (BGH GRUR 60, 546 - Bierhahn), weil sich die Lehre des Patents an die Leser der Patentschrift und nicht an die Leser der Akten wendet (…Reimer, PatG 2. Aufl. § 1 Anm. 16), so folgt daraus noch nicht, daß die Erteilungsakten für die Ermittlung des in der Patentschrift Offenbarten in jedem Falle unbeachtlich wären.
- BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82
Auslegung von Maß- und Zahlenangaben im Patentanspruch; Verwendung abweichender …
Nach ständiger Rechtsprechung kann die Schutzwirkung eines Patents, dessen Patentanspruch Zahlen- und Maßangaben enthält, nicht in Bereiche erstreckt werden, die wesentlich von denen des Patentanspruchs abweichen, wenn in den Zahlen- und Maßangaben des Patentanspruchs das erfinderisch Neue der Lehre des Patents zu erblicken ist (Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1961 - I ZR 90/59 - S. 17 - unveröffentlicht; OGH BrZ 3, 63, 71f. m.w.Nachw.). - BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61
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Auch eine verschlechterte Ausführungsform - um eine solche handelt es sich demnach bei der Konstruktion der Beklagten - fällt aber in den Bereich der glatten Äquivalente, vorausgesetzt, daß sie von der entscheidenden technischen Lehre des verletzten Schutzrechts Gebrauch macht (s. u.a. BGH GRUR 153, 112, 114; BGH I ZR 90/59 vom 25. April 1961 S. 11 - Ziegelsteine; BGH I ZR 49/59 vom 19. September 1961 S. 8 - Schienenbefestigung). - BGH, 08.12.1961 - I ZR 20/58
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Was nicht in der Patentschrift, sondern allenfalls in den Erteilungsakten oder in einer Prioritätspatentschrift offenbart ist, kann nicht als Lösungsgedanke der in dem betreffenden Patent geschützten Erfindung angesehen werden (RG MuW 1939, 51, 52); denn die Lehre des Patents richtet sich an die Leser der Patentschrift und nicht an die Leser der Erteilungsakten und einer etwaigen Prioritätspatentschrift (vgl. BGH Urt. v. 25. April 1961 - I ZR 90/59 - Ziegelsteine - S. 12 unter Hinweis auf Reimer a.a.O.).Aus den oben genannten Äußerungen des Anmelders, der Firma M., und des Prüfers kann im Gegenteil ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür entnommen werden, daß der Durchschnittsfachmann der Streitpatentschrift den oben näher umschriebenen Lösungsgedanken entnimmt (vgl. RG MuW 1940, 137, 138; BGH Urt. v. 25. April 1961 - I ZR 90/59 - Ziegelsteine;… Reimer a.a.O.).
- BGH, 08.05.1962 - I ZR 141/59
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Der Inhalt von Erteilungsakten kann auch dann, wenn daraus keine unzweideutigen Beschränkungen oder ausdrücklichen Verzichtserklärungen zu entnehmen sind, für die Ermittlung des in der Patentschrift Offenbarten beachtlich sein; denn einmal können diese Akten Anhaltspunkte dafür bieten, was die mit Fachleuten besetzten Stellen des Patentamts nach den Anmeldeunterlagen als offenbart angesehen haben, und zum anderen können die Darlegungen der Anmelder im Erteilungsverfahren als fachmännische Äußerungen Rückschlüsse darauf gestatten, was der Durchschnittsfachmann als die in der Patentschrift offenbarte Lehre betrachtet (vergl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1961 - I ZR 90/59 - Ziegelstein). - BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
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Der Inhalt von Erteilungsakten kann auch dann, wenn daraus keine unzweideutigen Beschränkungen oder ausdrücklichen Verzichtserklärungen zu entnehmen sind, für die Ermittlung des in der Patentschrift Offenbarten beachtlich sein; denn einmal können diese Akten Anhaltspunkte dafür bieten, was die mit Fachleuten besetzten Stellen des Patentamts nach den Anmeldeunterlagen als offenbart angesehen haben, und zum anderen können die Darlegungen der Anmelder im Erteilungsverfahren als fachmännische Äußerungen Rückschlüsse darauf gestatten, was der Durchschnittsfachmann als die in der Patentschrift offenbarte Lehre betrachtet (vergl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1961 - I ZR 90/59 - Ziegelstein). - BGH, 29.05.1962 - I ZR 147/60
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Dagegen fehlt es an einer gegenständlichen Verletzung des Schutzrechts, wenn bei der angegriffenen Ausführungsform Nachteile, die das Schutzrecht beseitigen wollte, gerade in Kauf genommen werden und auf den durch das Schutzrecht erzielten Fortschritt verzichtet wird (BGH GRUR 1955, 29, 31 - Nobelt=Bund; I ZR 90/59 vom 25. April 1961 - Ziegelsteine). - BGH, 06.03.1969 - X ZR 32/66
Gebrauch eines Patents - Sachlicher Schutzbereich eines Patents - Gegenstand …
Diese Äußerungen, die das Ergebnis unterstützen, das der Fachmann der Patentschrift entnimmt, stellen als fachmännische Äußerungen ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Tatsache dar, daß das Gehäuse zur Lösung gehört (vgl. das Urteil des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1961 - I ZR 90/59 - Ziegelsteine).